Service

 

Meldezettel

Eine Anmeldung an einer neuen Adresse ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft vorzunehmen. An-, Ab- oder Ummeldungen können in einem der magistratischen Bezirksämter erledigt werden. Bei der Anmeldung am Bezirksamt werden folgende Dokumente benötigt:

  • Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis und Geburtsurkunde; bei ausländischen Staatsbürgern grundsätzlich Reisepass).
  • Ausgefüllter Meldezettel

Die Meldezettel liegen in den Bezirksämtern kostenlos auf, können aus dem Internet heruntergeladen oder in den Trafiken erworben werden. Sie müssen für den Hauptmieter vom Unterkunftgeber, unterschrieben werden.

Für unsere Mieter gilt:

  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel benötigen. Das bedeutet, dass Sie als Hauptmieter die Unterschrift von der Realkanzlei Dr. M. F. Steinbrecher benötigen.
  • Für Mitbewohner in der Wohnung sind Sie als Unterkunftgeber auch Unterschriftgeber.

 


Weitere Informationen unter:

Magistratische Bezirksämter
Öffnungszeiten: Mo, ­Mi, Fr: 8.00­ – 15.30 Uhr Do 8.00­ – 17.30 Uhr
Ausnahme: Bezirksamt 15. Bezirk Öffnungszeiten Mo – ­Do 8.00 – 18.00 Uhr; Fr. 8.00 – 15.30 Uhr

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/anmeldung.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/118/Seite.1180000.html

 

Mietzahlungen
per Bankeinzug

Gerne können Sie Ihre Miete bequem per Bankeinzug bezahlen. Sie ersparen sich die monatlichen Überweisungen und können sicherstellen, dass die Bezahlung des Mietzinses pünktlich zu Monatsbeginn erfolgt und mögliche unnötige Mahnspesen vermieden werden. Sie erhalten von uns weiterhin Ihre Mietenvorschreibungen, in der Sie die Höhe der abzubuchenden Beträge genau nachvollziehen können.

Wenn Sie den Einziehungsauftrag bei Ihrer Bank eröffnen möchten, benötigen Sie dazu folgende Informationen bezüglich des Zahlungsempfängers:


Realkanzlei Dr.M.F.Steinbrecher GmbH & Co KG
1010 Wien, Freyung 6, Stg IV
IBAN:  AT661200000601149404
BIC: BKAUTWW

Strom & Gas

Als besonderes Service melden wir Gas- und Strom bei Neueinzug automatisch auf den neuen Mieter um.

In Österreich ist der Gas- und Strommarkt liberalisiert. Sie können daher den Lieferanten frei wählen. Der Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter Ihrer Wahl kann erst nach der von uns vorgenommenen Ummeldung erfolgen. Um den für Sie optimalen Gas- bzw. Stromanbieter zu finden können Sie den kostenfreien und staatlich kontrollierten Tarifkalkulator von e-control verwenden.

Kündigung des
Mietverhältnisses

Wir bitten Sie, uns die Kündigung zu Ihrem Mietverhältnis fristgerecht zu senden. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. In der der Regel beträgt diese drei volle Monate. Achtung: Die Kündigungsfrist bemisst sich nach dem Tag des Einlangens Ihrer Kündigung bei uns. Da wir für eine Kündigung Ihre Originalunterschrift benötigen, senden Sie uns Ihr Schreiben bitte per Post und planen Zeit für die Postübermittlung ein. In Ihrem eigenen Interesse empfiehlt sich eine sichere Übermittlungsart (z.B. eingeschriebener Brief). Nach Einlangen des Kündigungsschreibens erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung per Post.

Wir bitten Sie, Strom und Gas NICHT abzumelden. Dies wird von uns vorgenommen.

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Wohnungssuche

Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung? Bitte senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage per E-Mail, in der Sie uns Ihre Vorstellungen hinsichtlich Größe in m2, Miethöhe und Lage mitteilen.

 

Kontakt

Sie haben ein Anliegen? Senden Sie uns doch einfach Ihre Anfrage per E-Mail oder rufen Sie uns an.